Bewerbungen verschiedener Schlotfegergesellen um den Dienst in den Pflegämtern Burgtreswitz, Tännesberg und Murach

Am 25.10.1769 überschickt die churf. Hofkanzlei München der churf. Regg. Amberg eine Beschwerde des Kaminkehrers Joan St. Ferezin, die dieser beim Hofrath München wegen vorhabender Aufstellung eines Kaminkehrers zu Burgtreswitz und Viechtach wider die Regierung eingereicht, zum Bericht.

Am 11.08.1770 ist eine Bittschaft des St. Ferazin, gerichtet an den Churfürsten in München eingelegt mit 8Beilagen. St. nimmt auf eine frühere Beschwerde gegen die Regierung Amberg wegen Aufstellung eines Kaminkehrers für Burgtreswitz und Oberviechtach Bezug und auf die Verfügung vom 25.10. v.J.; allein die Regierung habe bis jetzt nichts gethan, noch auch habe der Referent Herr von Bartels dem St. auf sein umständlich und klägliches Vorstellen das angehoffte Gehör widerfahren lassen. Unterdessen habe ein übelbeleumundeter Kaminkehrergesell Johann Pfeiffer von Wernberg um Übertragung des Dienstes in den Gerichten Treswitz, Tännesberg und Murach suppliciert. St. legt dem die für ihn günstigen Berichte des Pflegamts Murach und des Marktmagistrats Viechtach vor.

In weiteren 2Beilagen weist er nach, daß die Kaminfegersgerechtigkeit sowohl in der Landgrafschaft Leuchtenberg als den anliegenden Ämtern Treswitz, Tännesberg und Murach ihm zugehöre, bestehen aus Originalzeugnissen des Amts Treswitz, des Markts Eslarn, und Tännesberg, ferner des Amts und Markts Leuchtenberg, die sämtlich die allgemeine Zufriedenheit mit den Dienstleistungen und Löhnen des Großvaters, Vaters und Stephan im Laufe von etlich 90Jahren feststellen.

Die Aufstellung eines zweiten Werkmeisters wäre sein Ruin, er hätte mit seinen alten Eltern, Gesellen, Weib und Kindern nur kümmerlich zu leben. Schließlich bitter St. ihn in seinen hergebrachten Gerechtigkeiten zu maneteniren und die Regierung Amberg zu beauftragen, von dem Vorhaben der Aufstellung eines weiteren Kaminkehrers abzusehen.

Am 22.09.1770 verfügt die Hofkammer München unter No.427 an die Reg. Amberg, eine Beeinträchtigung des St. F. nicht zu gestatten, solange nicht andere bisher unbekannte Umstände vorliegen. 23.11.1770 berichtet Pflegamt Burgtreswitz an Regg. Amberg, daß es den Landesviertelmeistern Auftrag gegeben habe, sich allerorts über die Leistungen des Ferazin zu erkundigen.

In einem am 22.09.1770 in Treswitz aufgenommenen Protokolle erklären die Viertelmeister Andere Albrecht und Georg Hauer, daß Ferezin das ganze Jahr nicht zum Kehren oder Nachsehen komme, sondern nur seine Gesellen und Lehrjungen schicke, welche, faul und gleichgiltig, nicht einmal Leitern mitbringen. Man gönne dem Petenten die Stelle gerne, da er sich mit 10 und 12Kr für 2maliges Kehren begnüge, während Ferezin ungestüm 16Kr begehren lasse, obschon bei ein und anderem Unterthan noch nie gekehrt wurde.

10.12.1770 läuft bei Hofkammer München unter No. 439 Abschrift von dem Duplikat des ´Unterthänigst gehorsamsten Remonstrieren und Fürsfähligstes Bitten von Stephan Ferezin zu Pfreimdt Um bei dessen erkaufter rechtmäßig habenden Werckstatt ohne Zertrimmerung maneteniert zu werden´ ein.

St. bezieht sich wieder auf Erlaß vom 25.10.1769, allein Regierung sende Bericht und acta nicht ein und Referent H v. Bartels jun. äußerte sogar, daß nicht nur in Treswitz, sondern auch in Viechtach neue Kaminkehrer aufgesetzt würden. Johannes Pfeifferer sei bei H. v. Bartls gut angeschrieben. Dann führt er unter Vorlage von Abschriften der schon erwähnten Schriftstücke A - H seine Berechtigung über die Bezirke näher aus und bittet Abweisung des Pfeiffer und Manutenenz ´bei dem fernerweith ruhig ohnterbäten Genuß des ohne des vill tausend Schweißtropffen und täglichen Ruesschluckens kostente Brodts und erkaufften Nahrungsstandts´.

09.01.1771 ist bei Rentkammer Amberg eine Bittschrift des St. Ferezin eingelaufen, in der er um für ihn günstigen Bericht an die Hofkammer ersucht, nachdem Regierung Amberg sich für Pfeiffer entschieden habe.

12.01.1771 unter No.48 berichtet nun die Rentkammer nach München, nimmt Bezug auf den Erlaß vom 22.09.1770, den F. nicht durch Aufstellung eines 2.Kaminfegers zu bekränken, erwähnt des Auftrages vom 17.12.1770 an Regg. Amberg, diese sollte F. gemäß Hofrathsresolution vom 26.05. und 25.10.1769 nicht beschwehren lassen und endlich Bericht erstatten.

Darauf machte die Rentkammer das anhie mit 8 Beilagen gekommene Gesuch des F., und daß der Referent nur betont habe, daß er über die große und viele acta eine ganze relation abstatten müsse, woraus zu schließen, daß er auf den Pfeiffer antragen und die Regierung zu persuadiren suchen werde, seinen Bericht zur Hofkammer oder Hofrath München wider den Ferezin zu erstatten. Schließlich wird in warmer Weise für F. Stellung genommen.

28.01.1771 unter No. 1084/19 ergeht hierauf an die Regierung Amberg unter Bezug auf die Entschl. No. 25 vom 26.05., No. 1769 vom 25.10., dann 22.09. und 17.12.1770, daß nicht zugegeben wird, den F. durch Aufstellung eines zweiten Kaminfegers zu beeinträchtigen, endlich wird gerügt, daß immer noch kein Bericht in der Sache eingelaufen sei.

19.02.1771 wird nunmehr der Bericht vorgelegt unterschrieben: ´Unterthänigst gehorsamste Statthalter, Vice-Statthalter, Kanzler, Anwald und Rhätte der Regierung´ v. Hozendorff. Der Bericht verbreitet sich sehr ausführlich (11 Seiten) über die Einwände gegen Pfeiffer, das Geschäft und Erträgnis des Bezirkes und die Kaminkehrerverhältnisse überhaupt und kommt zu dem Antrage, dem F. wegen Beibehaltung 2.....Meisterstellen abzuweisen. F. habe erst vor 10 Jahren in Ermangelung eines Meisters nullo prorsus tituls die Treswitzische Meisterstelle zu sich gezogen. Die von F. vorgelegten Siegel und Briefe bezogen scih nur auf die Landgrafschaft Leuchtenberg, die Eltern des F. besäßen neben einer großen Wirthschaft zu Pfreimdt auch ein ansehnliches Landsassengut, es sei schon vor20Jahren über die Leistungen des F. laut Bericht von Treswitz geklagt worden, welchen Beschwerden endlich abgeholfen werden müsse. Pfeiffer sei ehelich geboren, ordentlich gelernt, genügsam, gewandert und guten Leumundes.

In der Landgrafschaft Leuchtenberg sien 1428 Häuser, deren Ertrag jenen allen in gleicher Zahl von Häusern stehenden Ämtern übersteige, Stein und Weihern hätten 129 Häuser, mithin der Verdienst jährlich 415Fl 12Kr. Murach habe 1106 Häuser, Treswitz und Tännesberg 1349 Häuser, also im Ganzen 4012 Häuser, die jährlich mindestens 1200Fl ertragen.

20.04.1771 ergeht von Churf. Pollicey Collegii Kanzlei München an Regg. Amberg Entschließung, in der Ferezin bei seiner bisherigen Befugnis bestätigt, Pfeiffer abgewiesen wird. F. solle die Unterthanen, seinen Gesellen fleißig nachsehen und sich allerdings klaglos halten.

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Im Februar 1775 sucht Kaminfegergeselle Daniel Zötl zu Nabburg gebürtig von Pfreimdt, um Anstellung für Treswitz, Tännesberg und Murach nach. Ferazin zu weit entfernt habe ohnehin großen Bezirk und eine Handelsschaft, halte nur 1Gesellen und 1Lehrjungen. Das Treswitzer Pfleggericht spricht sich gegen Einschreibung eines weiteren Meisters aus und spendet Ferazin, dessen Frau eine Handelschaft mit Materialien, als Kerzen, Seifen, Cafe, Zucker und anderen Kleinigkeiten treibe, alles Lob.

14.06.1775 weist die Hofkammer Zötl ab, da entgegen der Zötlschen Angabe keine Beschwerde gegen Ferazin vorliege. Die Hofkammerresolution enthalte ausdrücklich, daß mittels gnädigsten geheimen Hofraths- und Hofkammerresolutionen vom 26.05., 25.10.1769, dann 22.09. und 17.10.1770 der Regierung die Anweisung gegeben worden, den F. mit Anstellung eines zweiten Kaminfegers fernerhin um so weniger zu quälen, als nach den am 22.09.1770 zugesandten Attestaten und Beamtenberichten F. alles Lob und Zufriedenheit beigelegt wird. 05.07. erhält die Rentdeputation Amberg vom Churfürsten Max Joseph Entschließung, daß Zötl mit dem Bedeuten abzuweisen sei, daß er mit solch unehrhaften Vorschreiben nicht mehr zum Vorschein kommen solle.

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April 1778 sucht Joseph Aloysi Schwarzmayr gelernter und gewanderter Caminfegergesell bei Rentkammer Amberg um Treswitz und Tännesberg nach, weil St. Ferazin in der nunmehr k. k. Stadt Pfreimdt die Säuberung der Kamin unterläßt und im verflossenem I.Quartal seiner Schuldigkeit nicht mehr nachgekommen sei.

11.04.1778 wird Pflegamt Treswitz zum Bericht aufgefordert. Auch der Vater des Schwarzmayr, 60Jahre alt, arm mit Weib und 6Kindern versehen, 38Jahre in churf. Diensten stehender Übersteher zu Treswitz wendet sich an die Rentkammer Amberg und beklagt, daß ein gewisser Schäfer aus dem jetzt k. k. Stadtrichteramt Pfreimdt gebürtig vorgezogen worden sei.

12.05.1778 legt Pfleger von Treswitz Ig. Ant. M. v. Sonnenburg Gesuch Schwarzmayr und den Erlaß der Regierung Amberg v. 06.05. der Rentkammer Amberg vor mit dem Berichte, daß St. Ferazin also fahrläßig und sorglos geworden sei, daß als allgemein Klagen deren Unterthanen über denselben so mehrers ergeht, als er bereits III.Quartall zurück die schuldige Kaminfegerey unterlassen; Feuersgefahr, Pfreimdt in kaiserlicher Administration; Landgrafschaft und Handlschaft genüge; Schwarzmayr wird vorgeschlagen. Da nun gleichzeitig die Verfügung wegen Übertragung der beiden Ämter von Martin Schäffer in Treswitz anlangte, fragte der Pfleger an, welcher von beiden emplorirt werden solle.

06.05.1778 erläßt Regierung Amberg an Pflegamt Treswitz, daß nachdem St. Ferazin den Dienst in den beiden Pflegämtern niemals zu Genügen der Unterthanen versehe n hat und seinen Nahrungsstand wohl in der nunmehr kaiserlichen Landgrafschaft Leuchtenberg finden kann, dem wohlgelernten Martin Schäffer von Stein in den Ämtern Treswitz und Tännesberg die Säuberung der Kamine zu übertragen, derselbe zu verpflichten und die Löhne zu regeln seien.

06.05.1778 gibt die Churf. Regierungskanzlei Amberg vorstehenden Erlaß der Regierung dem Schäffer bekannt mit dem Auftrage, sich wegen des Meisterrechtes bei der hiesigen Laden zu melden. Diese Zuschrift legt Schäffer der Rentkammer Amberg vor und beklagt sich, daß Herrn v. Lichtenstern (Pfleger in Treswitz) in der Sache noch nichts gethan habe, wahrscheinlich deshalb, weil ein Aloysi Schwarzmayr ebenfalls um Treswitz und Tännesberg angehalten habe. Er sei selbst bei St. Ferazin Gesöll gewesen und seit Martini 1777 bei Franz Petretig in Amberg. Ferazin habe diese 2.Caminfegerstelle nie versteuert; er sei aber bereit, von 200Fl Steuer Tax den Erbrechtszins mit 10Fl zu leisten.

Im Mai 1778 schreibt St. Ferazin an die Rentkammer Amberg, daß Schwarzmayr und Martin Schäfer Absichten auf die Stelle in Treswitz und Tännesberg und Murach hätten, und ihn mit Weib, 5unerzogenen Kindern und alten Eltern in den Bettelstab stürzen möchten. Er hätte gehört, T. u. T. sei bereits dem Schäfer und Murach einem alten Gesellen von Neukirchen Balbini von der Regierung zugesprochen. Da Leuchtenberg seinem Vater zu lebenslänglicher Nutzung zustehe, hätte er keinen einzigen Schlot zu fegen; er erwarte Schutz in seiner Profeßion von der Rentkammer.

St. legt Abschrift der in gleicher Sache an die Regg. Amberg gerichteten Eingabe bei, bezieht sich auf die Resolution der Hofkammer vom 28.01.1771 und auf die Verbescheidigung des Hof- und Polizeirathes vom 20.03.1771. Daß er die kaiserliche Huldigung geleistet, könne die Ursache nicht sein, da ja auch solche Beamte in Stellung blieben.

01.02.1779 ladet die Regierung Amberg dasige Rentkammer zu einer Conferenz über die Beschwerde des bisherigen Caminfegermeisters Stephan Ferazin gegen die Aufstellung Schäffers ein.

1779 beschwert sich St. Ferazin bei Regg. Amberg, daß ihn Regg. Rath Freiherrn Bartels die Kaminsäuberung in den Pflegämtern T. u. T. entreißen und dem hierum eingelangten Martin Schäffer in die Hände spielen wolle und Bartls solle endlich den abgeforderten Bericht erstatten.

26.03. wendet sich St. Ferazin an Franz Joseph Cavallo churfrstl. werklichen Rentkammersekretärs und oberpfälzischen Rechnungs-Justificant in Amberg. Er wolle zu Pfingsten (soll wohl ´Ostern´ heißen) nach München; man möchte ihm mittheilen, ob der abgeforderte Bericht nebst der relation schon erstattet sei, ev. warum er abgegangen sei; er könnte ihn, wenn nicht mit der Post befördert, selbst mitnehmen. Hofgerichtsadvokat Joh. Bapt. Paßl in der Burggasse in München schreibt an Cavallo in Amberg, dem in München anwesenden F. den Stand der Dinge mitzutheilen.

05.06. ist eine Entschl. vorhanden, wie der Regg. Amberg v. 06.02. her bekannt sei, daß ein Kaminfeger für T. u. T. aufgestellt werden solle. Hierüber und auch darüber sei zu berichten, daß sich die Unterthanen in den Pflegämtern T. u. T. wegen großer Nachläßigkeit an Säuberung der Kamine beschweren.

06.06. schreibt Paßl wieder an Cavallo.

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Im Januar 1795 beschwert sich Ursula Hörmanin, Kaminfegerswitwe zu Nabburg, über Stephan Ferecin wegen Gewerbsbeeinträchtigung. Dieser maße sich in einigen Hofmarken des Pfleggerichs Nabburg der Kaminfegerei an, weshalb schon 23.01.1782 die Regg. in Amberg von der Oberlandesregierung in München den Auftrag erhielt, den Adam Hörmann zu unterstützen und der schädlichen Beeinträchtigung des Pfreimdtischen Kaminfegers ernstlich Schranken zu setzen, bzw. empfindlich zu bestrafen; darauf hörten die Belästigungen auf. Nun habe sie ein Schreiben der Baron von Karyischen Vormundschaft erhalten, daß man den von Alters her in Trausnitz angestellt gewesenen Kaminfeger St. F. fernerhin für diese Hofmark aufgenommen habe. Ferecin sei aber ein blinder unfähiger Mann und auf das Pflegamt Nabburg nicht verpflichtet.

Am 05.08. legt das Pflegamt Nabburg der Hofkammer Amberg eine erst am 13.06. eingelaufene Erinnerung der Hofmark Trausnitz vor, in welcher die weite Entfernung von Nabburg (21/2 Stunden gegen 11/2) betont wird. Beim Brande des Atzenhofes 1791 sei Ferazin mit seinen Gesellen erschienen, von Nabburg niemand. F. sei seit unfürdenklichen Zeiten die Hofmark überlassen. Die Landesregg. Amberg weist hierauf das Pflegamt Nabburg an, den St. Ferezin an der Kaminkehrung in Trausnitz zu inhibreren.

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13.09.1805 überschickt das Landrichteramt Neunburg v.W. dem Markte Oberviechtach ein Gesuch des Rauchfangkehrers Joseph Dautl zu Schönsee um Zutheilung des ehemals Pflegamt Murachischen Distriktes zur Äußerung rücksichtlich des Marktes. Der Rath lobt die Leistungen des Ferezin und entscheidet sich für dessen Belassung, zumal Dautl etwas zu viel dem Trunke und der Schwärmerei ergeben sein solle.

26.10.1808 spricht das Generalcommissariat des Nabbkreises aus, daß jedes Landgericht wie in Baiern mit 1 oder 2Kaminkehrern je nach Ausdehnung versehen werden solle und weist den Einspruch des St. Ferazin ab, Dautl habe im Mittelpunkt Oberviechtach Wohnung zu nehmen.