05.04. 1780 wird dem St. auf seine Bitte das Stipendium nach dem jungen Fröhlich für Johann Georg in Aussicht gestellt. 24.09.1782 bittet er um das Stipendium, da Fröhlich sein Studium aufgegeben haben solle; er erwähnt, daß der Stadtkammer vom Kaminfegerverdienste jährlich gegen 20Fl übrig bleiben. Beschluß: das für die Stadtschreiber Fröhlichschen Söhne vom 22.11.1776 und 08.01.1777 bewilligte und vom 20.09.1781 weiter bestätigte Stipendium wurde erst 3Jahre lang genossen; Hinweis auf Magistratsresolution vom 05.04.1780.
04.11.1782 wiederholte Eingabe auf die mündlich auf offenem Rathhaus gemachte Ansicherung der Abänderung der vorangegangenen Resolution; der junge Fröhlich habe die Studie wirklich aufgegeben. St. bittet schließlich den alternativen Genuß des 7-jährigen Stipendiums. Stadtschreiber Georg Michl Fröhlich erklärt darauf, er hätte mit Vorwissen und Einwilligung des Magistrats das ihm für seine Söhne bewilligte Stipendium für 1777, 78 und 79 dem sich in studiis befundenen nunmehr in den Capucinerorden getretenen Dobner gegen Wiederersatz überlassen und 150Fl für seine Söhne aufgenommen, die er verzinsen müsse. Man möge ihm das Stipendium für 1783 und 84 genehmigen, worauf Ferezin 3Jahre in den Genuß von jährl. 50Fl treten könnte; 1789 aber wolle man ihm wieder gönnen.
Ferezin erklärt sich hiermit einverstanden, daß 1783 und 84, dann 1788 an Dobner abgelassen werde, bittet aber für sich um 1785, 86, 87 und 1789 mit 1792. Fröhlich ist mit diesem Vorschlag zufrieden. 21.05.1783 beschließt der Rath, den Vereinbarungen beizutreten, vorbehaltlich der Genehmigung der Regg. Amberg.
07.12.1789 weitere Eingabe des St.. Fröhlich habe 7Jahre lang, 1780 + 1786 das Stipendium genossen; 1787 sei es diesem eingefallen, auf weitere 3Jahre nachzusuchen bei Regg. Amberg, weil er während der 7Genußjahre des Stipendiums 3Jahre lang dem Peter Dobner auf Magistratl. Versicherung des Wiederersatzes freiwillig abgelassen habe. Die Regg. Amberg hätte diese 3Jahre sicher nicht genehmigt, wenn sie gewußt hätte, daß Dobner von Fröhlich per absumptum nur 31Fl, 9Fl aber aus der Stadtkammerkasse erhielt, was viele Rathsfreunde wissen. Diesen ist ebenso bekannt, daß Fröhlich 2Jahre lang das Stipendium erhielt, ohne daß ein Sohn von ihm in den studiis sich befand. Schließlich bittet St., dem Fröhlich das Stipendium abzunehmen und es ihm ab 1790 für seinen kleinen Sohn Joseph Anton zu bewilligen. Beschluß: Genehmigung für Ferezin pro 1790 + 1796.
24.12.1790 verpflichtet sich St., das Stipendiumgeld für 1790 zurückzuzahlen, wenn solches etwa von höheren Orten der Berwerberin Frau Fröhlichin zugesprochen werden sollte: Genehmigt.17.02.1792 der gleiche Vorgang wie vorher für 1791. 06.06.1792 gütliche Auseinandersetzung. Mit Bezug auf Magistratl. Instrument vom 20.09.1781 wurde der Frau Barb. Fröhlich der Genuß zu den schon bezogenen 10Beträgen auf weitere 3Jahre 1792, 93 et 1794 bewilligt. Ferezin folgt dem 1795 + 1799 mit 5 Jahren, wenn inzwischen sein Sohn auch schon mit den Studien fertig wäre.
21.07.1797 beschließt der Rath, dem Ferezin, dessen Sohn Joseph am 08.03.1797 das Zeitliche mit dem Ewigen verwechselte, für dieses Jahr noch 40Fl zukommen zu lassen; 8Fl werden admassiert, da nur mehr 4% Zinsen anfallen.
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Die angeführten Ereignisse zeigen, daß Stephan seinem Vater Philipp nicht unähnlich bezüglich der Charaktereigenschaften war. War er ziemlich oft in Schlägereien verwickelt, so war er ebenso thätig in wirtschaftlicher und gewerblicher Hinsicht, wenn er auch mehrmals zu einer besseren Dienstleistung aufgefordert wurde.
Nachdem er vom Vater 1767 Haus und Geschäft übernommen, heirathete er die Tochter des Schusters und Bürgermeisters Mergenhagen von Leuchtenberg, welche 9Jahre vor ihm, 30.10.1800, das Zeitliche segnete. Er entwickelte in der Gemeindeverwaltung, bei welcher er Viertelmeister, Stadthauptmann, Feuer- und Gassenschauer, sowie Feuerinstrumentenverwalter war, eine rege Thätigkeit und war auch öfter zur Erledigung auswärtiger Angelegenheiten, bei denen das gewährte Deputat unzureichend war, verwendet.
Das väterliche Haus verkaufte er 1774, da er im Jahre zuvor das Haus No.222 im Gantwege ersteigert hatte (jetziger Besitzer ist Riemerer Weinzierl). An dieses Haus war der Thorbogen des Stadtthores angebracht und neben demselben floß ein Bächlein im Stadtgraben. Thorbogen ließ er auf seine Kosten mit Genehmigung des Raths abtragen und den Wasserlauf, über den ein Brücklein in den Hofraum führte, regulieren. Mit dem nun erworbenen Hause war auch eine Eisenwarenhandlung verbunden, die er mit der schon gehabten Krämerei weiter betrieb. Viele Sorgen und Auslagen für Anwälte und Reisen bereiteten ihm die Bewerbungen mehrerer Kaminkehrergesellen um den Dienst in den Pflegämtern Treswitz, Tännesberg und Murach, die jedoch immer zu seinen Gunsten entschieden wurden, trotz des gegentheiligen Standpunktes des Referenten bei der Regierung Amberg Johann v.Bartels, bis im Jahre 1808 das Commissariat des Naabkreises den Bezirk Murach dem Rauchfangkehrer Joseph Dautl übertrug und den Einspruch Stephans abwies mit der Begründung, daß jedes Landgericht mit 1 oder 2Kaminkehrern zu besetzen sei.
Auch wegen Zutheilung des Dachauerschen Stipendiums für seine 2studierenden Söhne hatte er viele Hindernisse zu überwinden, ehe ihm dessen Zuwendung gelang; allein 1797 starb der Stipendiat 193/4Jahre alt.
1808 trat er Haus und Kaminfegerei in den Landgerichten Wernberg und Pfreimdt sowie 5Hofmarken an seinen Schwiegersohn Gottfried Letsch ab, der die Tochter Franziska geheirathet und zuvor schon 8Jahre Stellvertreter des erblindeten Stephan gewesen war.
Zuvor schon, 1793 hatte er den Bezirk der Landgrafschaft Leuchtenberg seinem Sohn Anton überlassen. Letsch vergantete 1838. 1791 hat Stephan in Steinbach 1Keller für Lagerbier gegraben. 1800 verbrannte ihm ein Stadel mit Inhalt, wodurch er 800Fl Schaden erlitt.