Schreibweise des Familiennamens, Änderung desselben

(von Johann Ferazin)

1699 Da die Schreibweise des Namens zu verschiedenen Zeiten eine sehr verschiedene war, anfangs erscheint sogar ein ganz anderer Name, so ist vor allem hierauf einzugehen.

Am Erchtag (Dienstag) den 06. Oktober 1699 theilte in der Rathsversammlung der amtierende Bürgermeister (es wechselten damals 4 solche im Amte ab) in Preimdt mit, daß nach einer Zuschrift des hochfürstlichen Stadtrichteramtes bei hochfürstlichem Hofrath München Johann Sallo ´Khindlfeher´ von Allego gebürtig, für einen Stadt-, Markt- und Landschafts-Caminfeher an- und aufgenommen sei.

1700 Am 25. Februar bittet nun Khindlfeher Salo beim Rath, ihm auch den Dienst in der Stadt Pfreimdt zu verleihen, was ihm auch zugesagt wurde, sobald er seine Geburtsattestation nachgewiesen habe.

1700 Als aber in der Sitzung vom 24. Mai Herr Johann Christoph Heckher, der ebenfalls die vorige Bitte vertreten hatte, anstatt Johann Feracin, Leuchtenbergischem Khindlfeher vorbrachte, daß dieser als Bürger sich anrichten möchte, ergab die Prüfung der vorgewiesenen Papiere, daß der Geburtsbrief auf Feracin, der Abschied (Lehrbrief) aber auf Salo lautete. Dieser Widerspruch wurde durch eine am 07. Juni gleichen Jahres vor Bürgermeister und Rath abgegebene eidliche Erklärung des Bürgers und Rauchfangkehrers Bernard Wiskard, eines Italieners, in Tachau in Böhmen gelöst. Dieser bestätigte, daß Johann Salo ein rechtmäßiger Sohn des in Gott ruhenden Martin Feracin sei: aus dem Salo war nun ein Feracin geworden.

1709 In den wiederholt eingesehenen und bis zum Jahre 1709 zurückreichenden Tauf-, Heiraths- und Sterbebüchern der Pfarrei Pfreimdt findet sich Verazin 1710, Ferezin 1766, 1768, 1769; diese letzte Schreibweise ist fortan in den Kirchenbüchern, auch noch jenen in Moosbach beibehalten.

1717 In den Pfreimdter Rathsprotokollen erscheint Ferezin zum ersten Male 1763, in den Briefsprotokollen aber schon 1717, als Johann Ferezin 20 Fl entlehnt.

In 29 Amtshandlungen wird dann Ferazin geschrieben bis 1763; hierauf wird noch 4 mal Ferazin geschrieben, worauf ´Ferezin´ ständig wird.

Ferazina finde ich zum ersten Male 1736, als Johann die Schlotfegerei Murach kauft.

1771 Die Regierung in Amberg schreibt 1771 in einem Berichte an die Churfürstliche Hofkammer in München wegen Aufstellung eines Kaminkehrers für das Pflegamt Treswitz-Tännesberg Ferazin und Ferazina, 1780 Feracino.

Auch Ferecin und Verecin kommt vor.

1808 Stephan gebraucht immer Ferezin und selbst noch in dem Übergabevertrag an seine Tochter, als er schon mehrere Jahre blind war, am 10.10.1808: Stephan Ferezin.

Dessen Sohn Anton wird immer Ferezin genannt.

1848 Dagegen wird am 25.03.1848 vom K. Landgericht Vohenstrauß dem Martin ´Ferazina´ das Kaminkehrergewerbe daselbst als reales zugesprochen. Bald darauf wählt dieser die Schreibweise Ferazin bis zum Jahre 1864, um von da an wieder die Schreibweise Ferazina zu gebrauchen, veranlaßt durch eine Äußerung des von ihm besuchten Professors Seb. Schrembs in Amberg.

1884 Aus dem Angeführten erhellt, daß von den Familienmitgliedern und in Folge dessen auch von den Behörden die Schreibweise willkürlich gewählt wurde, bis der Bankbeamte Karl Ferazin in München bei der Geburt eines Kindes bei dem Standesbeamten daselbst die Schreibweise Ferazina gebrauchte, während er früher dem gleichen Beamten Ferazin angegeben hatte. Die hierauf eingeleiteten Erhebungen über die Schreibweise des Familiennamens fanden in der Entschließung des K. Bezirksamtes Vohenstrauß vom 03. Mai 1884 No. 971 ihren Abschluß mit Feststellung des Namens Ferezin. Nach diesem Beschlusse, welcher nachstehend in Abschrift folgt, war also der Name Ferezin anzunehmen; ein Einspruch hiegegen war Mangels jedlicher gegentheiliger Beweismittel nicht möglich.

No. 971 Beschluß

Betreff: Feststellung der Schreibweise des Familiennamens Ferazina.

Das K. Bezirksamt Vohenstrauß beschließt in nebenstehender Sache:
1. Es seien die Geburts-, Heiraths- und Sterbematrikel des kath. Pfarramtes Vohenstrauß, soweit sie sich auf die Glieder der Familie Ferazin oder Ferazina beziehen, auf den richtigen Namen ´Ferezin´ zu berichtigen;
2. Es haben die sämtlichen Glieder der genannten Familie künftighin sich des Familiennamens ´Ferezin´ zu bedienen;
3. Haben Gebühren außer Ansatz zu bleiben.

Gründe:

Die Schreibweise des Familiennamens Ferazin ist streitig geworden, indem der Bankbeamte Karl Ferazin in München bei Geburt eines Kindes im Dezember v. J. vor dem Standesamt daselbst behauptete, Ferazina nicht Ferazin zu heißen, und zur Begründung dieser seiner Behauptung vor der k. Polizeidirektion in München anführte, daß die in einem Taufzeugnis des kath. Pfarramtes Vohenstrauß, dann in den bei Gelegenheit seiner anno 1877 erfolgten Verehelichung erwachsenen Verhandlungen und auch von ihm selbst schon gebrauchte Schreibweise Ferazin lediglich auf einem Irrthum beruhen müsse, sofern seine Eltern und Geschwister sich sämtlich Ferazina schrieben bzw. noch schreiben. Die gepflogenen Erhebungen führten nun zu nachstehendem Resultate:

Die Witwe des anno 1877 verlebten Kaminkehrermeisters Martin Ferazin, Frau Magdalena Ferazin, Mutter des Antragstellers, erklärte unterm 13. l. J. zu Protokoll, daß sie sich zu Lebzeiten ihres Mannes ´Ferazin´ bald ´Ferazina´ geschrieben habe, daß sie aber in den letzten Jahren auf Anregung ihres Sohnes, des k. Eisenbahnoffizials Johann Ferazin in Weiden die letztere Schreibweise, nemlich Ferazina angenommen habe.

Joseph Ferazin, Kaminkehrermeister dahier erklärt, daß er bald Ferazin, bald Ferazina geschrieben habe, wie eben sein verlebter Vater zu thun pflegte und daß er niemals beanstandet worden sei.

Der k. Eisenbahnoffizial Johann Ferazin in Weiden zur Vorlage von Nachweisen und Urkunden für die Schreibweise ´Ferazina´ aufgefordert, konnte lediglich zu Gunsten dieser letzteren Schreibweise anführen, daß sein Geschlechtsname unzweifelhaft italienischer Abstammung sei, daß er seit 1864 sich unbeanstandeet ´Ferazina´ geschrieben und auf einer italienischen Reise Leute des Namens ´Ferazina´ getroffen habe. Da letztgenannter Eisenbahnbeamte amtsbekannt Generalvollmacht für seine beiden Brüder Ignatz und August Ferazin besitzt, so konnte von deren Einvernehmung Umgang genommen werden.

Daß all diese unsicheren, nur behaupteten, nicht aber erwiesenen Angaben der Betheiligten für die Feststellung der richtigen Schreibweise des streitigen Familiennamens vollkommen belanglos sind, bedarf keiner weiteren Begründung und erübrigt demnach nur, an der Hand der Pfarrbücher die Herkunft der Familie und die letztere selbst in den einzelnen Pfarrmatrikeln zu verfolgen.

Sachdienliche Vorträge über den streitigen Familiennamen Ferazin finden sich nun in den Pfarrmatrikeln Vohenstrauß, wohin der Kaminkehrermeister Martin Ferazin Anfang der vierziger Jahre von Moosbach aus übersiedelte und woselbst er sich im Jahre 1848 ansäßig machte und verehelichte, denn in den Pfarrmatrikeln von Moosbach, wohin der Vater des oben genannten Martin Ferazin von Pfreimdt aus übersiedelte, endlich in den Pfarrmatrikeln von Pfreimdt, wo der Letztgenannte von Tännesberg aus am 06. Dezember 1803 hinheirathete.

Von da ab ist jede Spur der genannten Familie in den Pfarrbüchern verloren, indem insbesondere das kath. Pfarramt Tännesberg constatirt, daß trotz des eifrigsten Suchens in den dortigen Pfarrmatrikeln weder ein Mann Ferazin noch Ferazina noch Ferezin gefunden wurde.

In den Pfarrmatrikeln von Vohenstrauß, in welchen die am 23. Januar 1849 erfolgte Ehe des Kaminkehrermeisters Martin Ferazin mit Magdalena Held von Moosbach sich verzeichnet findet, ist die Schreibweise ´Ferazin´ beibehalten, während bei der anno 1853 erfolgten Geburt des nunmehrigen Bankbuchhalters und Antragstellers Karl Ferazin ursprünglich die Schreibweise ´Ferazina´ gewählt, das a jedoch durchstrichen wurde. Dessen ältere in Vohenstrauß geborene Brüder Gottfried geb. 08. November 1849 und Ignatz geb. 23. Juni 1852 sind als Ferazina eingeschrieben, während im alphabetischem Namensverzeichniße wieder die Schreibweise ´Ferazin´ beibehalten ist.

In den Matrikeln der Pfarrei Pfreimdt finden sich dagegen 10 auf die Familie Ferazin Bezug habende Einträge, nämlich 9 Geburtsfällen und ein Heirathsfall, bei welchen sämtlich ohne Unterschied weder die Schreibweise ´Ferazin´ noch ´Ferazina´ sondern durchgehend ´Ferezin´ gebraucht ist. In diesen Matrikeln ist die am 06. Dezember 1803 erfolgte Ehe des ältesten bekannten Trägers des Namens ´Ferazin´ nämlich der Kaminkehrer Anton Ferazin mit Barbara Schmidt von Pfreimdt eingetragen und bei allen aus dieser Ehe hervorgegangenen Kindern, 9 an der Zahl, worunter auch der später in Vohenstrauß verlebte Kaminkehrermeister Martin Ferazin (geb. 13. August 1816) sich befindet, ist ohne Ausnahme jedesmal die Schreibweise ´Ferezin´ beibehalten.

Desgleichen ist in den Sterbematrikeln der Pfarrei Moosbach, woselbst Anton Ferazin nach seiner Übersiedlung von Pfreimdt am 30. August 1834 verstarb, dann in dem Schulentlaßzeugnis seines Sohnes Martin d. d. Moosbach 17. August 1834 die Schreibweise Ferezin beibehalten, woraus zur Evidenz? erhellt, daß der bekannte älteste Träger des streitig gewordenen Familiennamens stets und ohne Ausnahme den Familiennamen ´Ferezin´ führte, die veränderte Schreibweise Ferazin oder gar Ferazina aber erst von seinen Nachkommen willkürlich und ohne die erforderliche Allerhöchste Genehmigung in eigenmächtiger Weise angenommen wurde.

Die Matrikel der Pfarrei Moosbach weisen sogar bei der am 14. Februar 1837 erfolgten Geburt des damaligen Kaminkehrermeisters Joseph Ferazin, dann bei der am 21. Dezember 1847 erfolgten Geburt des k. Eisenbahnoffizials Johann Baptist Ferezin in Weiden, also nach dem Tode des Anton Ferezin noch die Schreibweise Ferezin auf.

Bei Würdigung all dieser Thatsachen lliegt es wohl nahe, nur diejenige Schreibweise eines in dreifacher Bezeichnung vorkommenden Familiennamens als die maßgebliche und vorbehaltlich des Gegenbeweises auch als die allein richtige anzuerkennen, welche der bekannte Familienälteste, nämlich der Kaminkehrer Anton Ferezin, früher in Pfreimdt, später in Moosbach, von 1802 (in welchem Jahre sein ältester unehelich geborener, durch nachfolgende Ehe legitimirten Sohn Jakob Stephan geboren wurde) bis zu seinem 1834 erfolgten Tode, sonach durch 32 Jahre ausnahmslos geführt und niemals geändert hat.

Die späteren auf die Namen ´Ferazin´ oder ´Ferazina´ lautenden Eintäge in die Pfarrmatrikel Vohenstrauß, dann die in sonstigen gerichtlichen und gemeindlichen Protokollen, Akten und Rechnungen vorkommenden Schreibweisen ´Ferazin´ und ´Ferazina´ können Angesichts der übereinstimmenden Pfarrmatrikeln von Pfreimdt und Moosbach nicht ins Gewicht fallen, da die Nachkommen des Anton Ferezin, auf deren Angaben und einzelnen Schreibweisen hin diese Beurkundung und Veränderung des Familiennamens Ferezin in Ferazin oder Ferazina offenbar erfolgte, nicht befugt waren, den von ihren Familienältesten stets anerkannten auf sie überkommenen Namen ´Ferezin´ willkürlich zu ändern, ein Nachweis aber, daß sie dies in berechtigter Weise thun konnten, von Niemanden erbracht wurde.

Es muß deshalb die Schreibweise ´Ferezin´ wie sie in 10 Einträgen der Matrikeln der Pfarrei Pfreimdt, dann in mehreren Vorträgen der Pfarrei Moosbach, endlich in dem zu den Akten des Magistrats Vohenstrauß, betreffend: das Ansäßigmachungs- und Verehelichungsgesuch des Kaminkehrersohnes Martin Ferazin gebrachten Tauf- und Schulzeugniße des letzteren ausnahmslos gebraucht wurde, und wie sie von Anton Ferezin 323 Jahre hindurch anerkannt wurde, insolange als die allein richtige anerkannt und deren Wiederherstellung in den abweichenden Matrikeln von Vohenstrauß angeordnet werden, als nicht die Unrichtigkeit derselben nachgewiesen wird.

Anlangend die Competenz des k. Bezirksamtes Vohenstrauß, zur Verbescheidung dieser Namensdifferenz, so gründet sich dieselbe auf die churfürstliche Verordnung vom 31. Januar 1803 / Reggsblt. 1803 Stück VI Seite 73 ff / und auf Ziffer 190 der Vollz. Vorschr. v. 31. Oktober 1837 zum revidirten Gemeindeedikte, wonach die Aufsicht über die richtige Führung der Geburts- und Trauungsregister den Distriktspolizeibehörden gegenüber den in ihrem Bezirke befindlichen Matrikel führenden Pfarrämtern obliegt.

Durch das Reichsgesetz vom 06. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung hat diese in der früheren Gesetzgebung begründete Zuständigkeit bezüglich der vor dem 01. Januar 1876 erfolgten Matrikeleinträge selbstverständlich keine Änderung erhalten.

Gebühren waren außer Ansatz zu lassen, nachdem gegenwärtiger Bescheid aus dem Standpunkte der Aufsicht über die Personenstandsbeurkundung erlassen wurde und demnach als Offizialsache erscheint.

Gegen diesen Bescheid steht den Betheiligten binnen 14 Tagen unerstreckliche Frist die Beschwerde zur k. Regierung der Oberpfalz und von Regensburg, Kammer des Inneren offen, welche in doppelter Ausfertigung schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben ist.

Vohenstrauß den 03. Mai 1884

k. Bezirksamt L.S. gez. Loritz

Es wurde demgemäß Mangels ergend welcher als Gegenbeweis verwendbarer Urkunden die anbefohlene SchreibweiseFerezin angenommen, nur der mit Procura betraute Kaufmann Ignatz Ferazina in Augsburg führte diesen Namen unbeanstandet weiter - auch heute noch dessen Witwe - da die Namensänderung auch der ausgedehnten großen Kundschaft der Firma Epple & Buxbaum hätte mitgetheilt werden müssen, was kostspielige Weiterungen veranlaßt hätte.

Alle Familienmitglieder bedauerten im Bewußtsein italienischer Abstammung den ganz und gar nicht italienisch, vielmehr tschechisch klingenden Namen ´Ferezin´ führen zu müssen.

Umso erfreulicher war dem Verfasser die im Laufe eines Gesprächs über die erfolgte Namensänderung von dem Hochwürdigen Herrn geistlichen Rath Nepomuk Mühlbauer in Regensburg, einem geborenen Pfreimdter und früheren Cooperator in Vohenstrauß gewordene Mitheilung, daß die Pfreimdter Pfarrmatrikeln nicht nur bis zum Jahre 1802, sondern bis 1709 zurückreichen und daß darin, ´Ferazin´ vorkomme. Nun hatte der Verfasser selbstverständlich nichts Eiligeres zu thun, als von erwähnten Matrikeln die bereitwilligst zugestandene Einsicht zu nehmen.

Als ältester Eintrag findet sich:

"1.mo Febb. 1710 sepultus est Joannes, Joannis Verazin Itali, civis et caminarii, mat. Anna Eva fil. leg. puer 8 ann."

Auf diesen und viele andere Einträge, die aber ausnehmlich des vorstehenden stets mit F geschrieben sind, jedoch verschieden lauten, fußend, wurde vom Verfasser in einer Bittschrift vom 03.02.1903 an das k. Bezirksamt Vohenstrauß um Namensänderung in ´Ferazin´ nachgesucht. Diese auch mit der in Abschrift folgenden Entschließung genehmigt.

1903

No. 2466 Beschluß

Betreff: Feststellung der Schreibweise des Familiennamens ´Ferezin´.

Am 03. Mai 1884 setzte das k. Bezirksamt Vohenstrauß von Aufsichts wegen die Schreibweise des nebenbezeichneten Familiennamens mit ´Ferezin´ fest. Auf den Tatbestand dieses Beschlusses wird hiemit Bezug genommen. Für die Festsetzung der Schreibweise war maßgebend, daß in den angeblich ältesten Pfarrmatrikel-Einträgen Preimdt und Moosbach sich der Name ´Ferezin´ finde.

Am 03. Januar d. Jhrs. stellte nun der k. Oberinspektor und Stationsvorstand Johann Ferezin in Ingolstadt bei Amt den Antrag, es wolle nunmehr die Schreibweise mit ´Ferazin´ festgestellt werden, da er in noch älteren Einträgen der Pfarrmatrikeln Pfreimdt den Namen mit ´Ferazin´ geschrieben gefunden habe. Er brachte ferner zu den Akten Vollmacht seiner weiteren noch lebenden 4 Brüder:

des Kaminkehrermeisters Joseph Ferezin in Vohenstrauß,
des Locomotivführers August Ferezin in Kempten,
des Bankbeamten Karl Ferezin in München und
des Procuristen Ignatz Ferezin in Augsburg,

welche sämtlich ihn mit ihrer Vertretung in dieser Sache beauftragt haben.

Antragsteller und seine Brüder stammen ausweislich der dem Eingangs erwähnten Beschlusse zu Grunde gelegten angeblich ältesten Matrikeleinträge des Pfarramts Pfreimdt und Moosbach aus dem Jahre 1803, 1816 - 1834 aus einer Kaminkehrermeistersfamilie, welche in Pfreimdt und später in Moosbach lebte und mit dem Namen ´Ferezin´ in diesen Matrikelbüchern erwähnt ist. So läßt auch die angeblich älteste Beurkundung aus dem Jahre 1803 den Stand mit ´caminarius´ ersehen.

Die nunmehr angestellten Ermittlungen haben jedoch ergeben, daß in den Pfarrmatrikeln Pfreimdt sich noch ältere Einträge über Sterbefälle von Mitgliedern der Familie des caminarius Feracin finden, so vom 01. Februar 1710, 11. Februar 1710, 03 Juli 1742 und 17. Mai 1749. Die Schreibweise war abwechselnd: Veracin, Ferazin, Feracin, jedoch zeigte sich als Mittelvokal immer der Buchstabe a.

Es kann nun keinen Zweifel unterliegen, daß diese ältesten Einträge des hier in Frage kommenden Familiennamens von ausschlaggebender Bedeutung sind. Nach Anhörung der k. Staatsanwaltschaft Weiden ergeht daher in Anwendung der Entschließung des k. Staatsministeriums der Justiz vom 16. Mai 1866, 08. und 24. März 1866 und der Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 20. November vr. Js. N. 24214 Beschluß dahin:

I. Die Schreibweise des Familiennamens ´Ferezin´ wird mit ´Ferazin´ fortgesetzt
II. Eine Gebühr für diesen Beschluß bleibt außer Ansatz.

.Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Ausspruch unter II. rechtfertigt sich aus der Erwägung, daß es sich hier um Richtigstellung eines 1884 von Aufsichts wegen erlassenen Beschlußes handelt ( Art. 3 Geb.Ges.) und daß dem Antragsteller als dem veranlaßendem Theil die etwaigen Kosten des Verfahrens zu überbürden sind.

Gegen diesen Beschluß steht Ihnen im eigenen Namen und Namens der Vollmachtgeber die Beschwerde zur k. Regierung Kammer des Innern in Regensburg offen. Die ev. Beschwerde wäre innerhalb der unerstrecklichen Frist von 4 Tagen, beginnend von dem auf die Beschlußzustellung folgenden Tage an, bei der k. Regierung schriftlich einzureichen.

Vohenstrauß, 30. Mai 1903
königl.Bezirksamzt L.S. gez. Beck

An Herrn k. Oberinspektor und Stationsvorstand
Johann Ferezin in Ingolstadt.

Hätte das Pfarramt Pfreimdt es pflichtgemäß der Mühe werth gefunden, schon bei der ersten Nachforschung auf die ältesten Matrikeleinträge zurückzugreifen, so wäre gleich ´Ferazin´ herausgekommen.

Nun entsteht die Frage, was wohl dieser italienische Name in deutscher Übersetzung bedeute, bzw. wie er deutsch lauten würde. Hiezu mag folgendes angeführt sein:

Aus dem Mayerschen Reisehandbuch für Oberitalien war dem Verfasser bekannt, daß ein Bartholomeo Ferracina im Jahre 1757 die Uhr auf dem Uhrturm in Vendedig am Markusplatze wieder hergestellt habe.
Auf eine diesbezügliche Anfrage nach den Personalien des Ferracine theilte am 26.02.1909 das Municipio di Venezia mit, daß Genannter am 18. August 1692 in Solagne bei Bassano Veneto gebohren sei, während der Syndaco(?) von Bassano antwortete, Ferracina sei am 24. Januar 1777 in Solagne gestorben. Daselbst seien viele Ferracin und Ferracina, aber kein Ferazin.
Ferracina bezeichne den Namen eines Handwerks.
Der Pfarrer in Solagne gab auf höfliches Ansuchen, trotz Beifügung der Marke, keine Antwort.
Ferracina wird wohl abgeleitet vom lateinischen Ferrum = das Eisen, mit Eisen- oder Alteisenhändler zu übersetzen sein; ferracio = altes Eisen.

Es dürfte nun keinen Zweifel unterliegen, daß die richtige Schreibweise ´Ferracin´ wäre, was durch den Nachweis der Abstammung von dem Orte Solagna festgestellt wäre. Für diesen etwa einem späteren Nachkommen glückenden Fall - Verfasser wird schwerlich mehr in der Lage sein, an Ort und Stelle, also in Solagna, Nachforschungen anzustellen - sei aus ´Neues Historisch-Biographisches Handwörterbuch´ von Johann Gottfried Grohmann, Professor der Philosophie in Leipzig 1797, die Biographie des erwähnten Bartholomeo angeführt.

"Ferracina (Bartolomeo) 1692 zu Solagna bei Bassano geboren, zeigte von der frühesten Jugend an, was die Natur ohne fremde Hilfe vermag. Er war ein Holzsäger und erfand, als er aus den Jahren der Kindheit trat, eine Säge, welche vermittlelst des Windes in kurzer Zeit eine ziemliche Menge Holzes auf das genaueste sägte. In der Folge machte er Weinfässer ohne Reifen, die fester waren, als die, welche Reifen hatten. Die Erfolge erweiterten bald die Sphäre seiner Erfindungen.
Er arbeitete nun in Eisen und machte aus dieser Materie Uhren, welche, obgleich sehr einfach, verschiedene Wirkungen hervorbrachten.
Er erfand selbst eine ebenso einfache hydraulische Maschine, vermittlelst welcher er große Kammräder machte.
Worüber aber die Mathematiker am meisten erstaunten, war die hydraulische Maschine, die er für den Procurator Belegno machte. Diese Maschine treibt das Wasser 35 Fuß hoch.
Diesem berühmten Mechaniker verdankt die Stadt Bassano auch die Brücke über die Brenta, die wegen ihrer Festigkeit und ihres Baues gleich bewundernswerth ist.
Dieser berühmte Mann lebte 1765 noch.
Franz Memo gab die Beschreibung des Lebens und der Erfindungen dieses Mechanikers 1764 zu Venedig heraus."

Durch den Namen Sallo, auf welchen der Lehrbrief des Joannes lautete und den dieser 1700 dem Rathe behufs Aufnahme als Bürger in Pfreimdt vorgewiesen hatte, war Verfasser auch veranlaßt, sich an das Pfarramt Salo am Gardasee zu wenden, ob daselbst nicht der Name Feracin, Feracina oder Ferazin sich finde. Die am 01. Dezember 1910 in deutscher Sprache und sehr schöner Schrift eingelaufene Antwort lautete verneinend mit dem Beifügen, daß am 16.11.1624 Johann Antonius Martin, Sohn des Piero Francino erscheine.

Ein Zusammenhang ist also hier nicht gegeben.